ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder
vertraglichen Vereinbarung zwischen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR und dem Auftraggeber.
Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
widerspricht die Koppenhöfer & Roßkamp GbR hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
§ 1 Vertragsabschluss
1. Verträge zwischen Koppenhöfer & Roßkamp GbR und dem Auftraggeber kommen
grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Koppenhöfer & Roßkamp GbR
zustande. Angebote sind freibleibend.
2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung der Koppenhöfer & Roßkamp GbR und / oder den Angaben in der
Vertragsbestätigung.
3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
5. Die Koppenhöfer & Roßkamp GbR verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über
Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto exkl. Mehrwertsteuer.
2. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt
werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des
Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder
fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Koppenhöfer &
Roßkamp GbR sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen
der Koppenhöfer & Roßkamp GbR in Rechnung gestellt.§ 3 Zahlung
Die Koppenhöfer & Roßkamp GbR ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren
Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart
wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Koppenhöfer &
Roßkamp GbR berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
– 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss oder 2 Wochen vor Veranstaltung
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von
diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende
Zahlungen an die Koppenhöfer & Roßkamp GbR zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde,
die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen
Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch
Koppenhöfer & Roßkamp GbR bleibt vorbehalten.
b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmieten und Kosten Fremdienstleister
sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
c. von der Nettoauftragssumme (Gesamt) sind zu zahlen:
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100 %
– oder bei Nichtantritt: 100 %.
2. Als Leistungsbeginn gilt der Aufbautag, sowie generell der Tag, an dem die Koppenhöfer &
Roßkamp GbR ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der Koppenhöfer & Roßkamp GbR.
4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR im
Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts
eine Pauschale in Höhe von einheitlich 50 % des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu
zahlen.
5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen
ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.6. Für jeden Fall des Rücktritts der Koppenhöfer & Roßkamp GbR wird die Haftung der
Koppenhöfer & Roßkamp GbR gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10 %
des vereinbarten Preises begrenzt.
7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der
Koppenhöfer & Roßkamp GbR zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der
Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Koppenhöfer &
Roßkamp GbR als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann die Koppenhöfer & Roßkamp GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 6 Haftung
1. Die Haftung der Koppenhöfer & Roßkamp GbR gegenüber dem Auftraggeber auf
Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe
des 2-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch die Koppenhöfer & Roßkamp GbR herbeigeführt wurde.
2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Es wird zwischen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR und dem Auftraggeber
vereinbart, dass dieser die Leistungen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR grundsätzlich auf
eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5
Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
4. Bei einem Leistungsangebot der Koppenhöfer & Roßkamp GbR mit erhöhtem Risiko kann die
Koppenhöfer & Roßkamp GbR die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses
verlangen. Die Koppenhöfer & Roßkamp GbR verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers
durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine
höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die
Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Koppenhöfer &
Roßkamp GbR als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen
Haftungsregelungen.
5. Soweit die Koppenhöfer & Roßkamp GbR im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen
gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B.
Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu
erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Koppenhöfer & Roßkamp GbR von sämtlichen
Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der Koppenhöfer & Roßkamp GbR gleich lautende
Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.6. Die Koppenhöfer & Roßkamp GbR übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des
Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten
Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Koppenhöfer & Roßkamp GbR
von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Koppenhöfer
& Roßkamp GbR gegenüber erhoben werden.
§ 7 Miete
1. Soweit die Koppenhöfer & Roßkamp GbR Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht,
haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz
und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für
Ersatzansprüche der Koppenhöfer & Roßkamp GbR ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu
legen.
2. Die Koppenhöfer & Roßkamp GbR kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den
Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 8 Gewährleistung
1. Der Koppenhöfer & Roßkamp GbR steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren
Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig
sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine
Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im
wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die
Koppenhöfer & Roßkamp GbR ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen,
erforderlich erscheint.
2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber
unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann
Ersatzleistungen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus
wichtigem, der Koppenhöfer & Roßkamp GbR erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
3. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der
gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
4. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
5. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen
behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Koppenhöfer & Roßkamp GbR begehrt,
ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Koppenhöfer & Roßkamp GbR
unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen
die Koppenhöfer & Roßkamp GbR nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangelunverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung
gerügt wurde.
6. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung
zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung
bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber
übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen
einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen
auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Koppenhöfer &
Roßkamp GbR von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 9 Schlussbestimmung
1. Alle personenbezogenen Daten, die der Koppenhöfer & Roßkamp GbR zur Abwicklung der
Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG /DSGVO gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten,
die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine
Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten
kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Heinsberg. Der
Auftraggeber kann Koppenhöfer & Roßkamp GbR unabhängig vom Streitwert nur beim
Amtsgericht Heinsberg verklagen.